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   BVerwG, 14.07.1965 - V C 49.65   

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BVerwG, 14.07.1965 - V C 49.65 (https://dejure.org/1965,1611)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1965 - V C 49.65 (https://dejure.org/1965,1611)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1965 - V C 49.65 (https://dejure.org/1965,1611)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Feststellung einer fiktiven Nachversicherung durch die zuständige Versorgungsdienststelle - Versicherungspflichtigkeit von Soldaten - Nachversicherung für Berufssoldaten

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 46.65

    Möglichkeit einer Nachversicherung für die Zeit als Schutzpolizeibeamter -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 49.65
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom heutigen Tage, dem 14. Juli 1965, - BVerwG V C 46.65 -, - BVerwG V C 47.65 -, - BVerwG V C 48.65 - entschieden hat, trifft die Feststellung der fiktiven Nachversicherung nach § 99 Abs. 1 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) - AKG - die zuständige Versorgungsdienststelle allein; sie entscheidet dabei auch über die sozialversicherungsrechtlichen Streitfragen.
  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 47.65

    Antrag auf Nachversicherungszeit für die Ableistung militärähnlichen Dienstes -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 49.65
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom heutigen Tage, dem 14. Juli 1965, - BVerwG V C 46.65 -, - BVerwG V C 47.65 -, - BVerwG V C 48.65 - entschieden hat, trifft die Feststellung der fiktiven Nachversicherung nach § 99 Abs. 1 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) - AKG - die zuständige Versorgungsdienststelle allein; sie entscheidet dabei auch über die sozialversicherungsrechtlichen Streitfragen.
  • BVerwG, 14.07.1965 - V C 48.65

    Möglichkeit der Nachversicherung eines Beamten - Nachversicherung für die

    Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 49.65
    Wie der erkennende Senat in seinen Urteilen vom heutigen Tage, dem 14. Juli 1965, - BVerwG V C 46.65 -, - BVerwG V C 47.65 -, - BVerwG V C 48.65 - entschieden hat, trifft die Feststellung der fiktiven Nachversicherung nach § 99 Abs. 1 des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches entstandener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) vom 5. November 1957 (BGBl. I S. 1747) - AKG - die zuständige Versorgungsdienststelle allein; sie entscheidet dabei auch über die sozialversicherungsrechtlichen Streitfragen.
  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 2.84

    Einordnung der gerichtlichen Feststellung einer fiktiven Nachversicherungspflicht

    Der erkennende Senat schließt sich damit auch insoweit der Rechtsprechung des 5. Senats des Bundesverwaltungsgerichts an, der die Verfassungsmäßigkeit des § 99 AKG bezüglich des Ausschlusses derjenigen Berufssoldaten von der fiktiven Nachversicherung, die bereits vor dem Inkrafttreten des § 1242 b RVO aus dem Dienst ausgeschieden waren, bejaht hat (vgl. Urteil vom 14. Juli 1965 - BVerwG 5 C 49.65 - [NDBZ 66, 77; Leits.]; vgl. ferner BVerfG, Beschluß vom 13. Juli 1981 - 1 BvR 729/81 - [SozR 2200 § 1251 RVO Nr. 87] zur Frage der Nichtberücksichtigung eines vor Oktober 1935 geleisteten Arbeitsdienstes als Ersatzzeit i.S. des § 28 AVG).
  • BVerwG, 30.12.1971 - II B 39.71

    Erteilung einer Bescheinigung über die Nachversicherung für die im Dienste der

    - Daß auch § 99 Abs. 1 AKG nicht gegen den Gleichheitssatz verstößt, hat das Bundesverwaltungsgericht schon für die vor dem 1. Oktober 1935 ohne Anspruch auf Nachversicherung ausgeschiedenen Berufssoldaten klargestellt (Urteil vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 49.65 - [Leitsatz in NDBZ 1966, 77.]); es hat dazu ausgeführt:.
  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 61.64

    Rechtsmittel

    Daß diese Regelung hinzunehmen ist, hat der erkennende Senat in dem Urteil vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 49.65 - ausgesprochen.
  • VGH Hessen, 20.09.1966 - OS I 44/65
    Für Berufssoldaten, die vor dem 01.10.1935 ausgeschieden sind, besteht nach § 99 AKG kein Anspruch auf Nachversicherung (wie BVerwG, V C 49.65 vom 14.07.1965).
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